AGB I-VI

I. Angebot und Vertragsabschluss


1. Für Bestellungen und Lieferungen gelten nachstehende Bedingungen. Sie werden vom
Besteller mit Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung
anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Telefonischen oder
mündlichen Ergänzungen bzw. abweichenden Bedingungen des Bestellers ist widersprochen.
Sie sind nur verbindlich sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden. Erfolgt die Lieferungen/Leistung unverzüglich ohne Bestätigung,
so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

3. Mehr- und Minderlieferungen bei Sonderwerkzeugen bis 10%, mindestens jedoch 1 Stück,
sind zulässig. Berechnet wird die jeweilige Lieferung.

4. Alle Angaben über Gewicht, Abmessungen, Leistungen und sonstige technische Daten, die
in unseren Unterlagenenthalten sind, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind.


II. Lieferung und Preise


1. Wir liefern ab Werk, ausschließlich Verpackungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

2. Unsere Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Zugesagte Lieferfristen sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen
im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt
unvorhergesehener, unverschuldeter Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch
dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller
baldmöglichst mitteilen.

4. Der Mindestbestellwert beträgt 40 EUR.


III. Warenrücksendungen und Gutschriften


1. Die Rücksendung von Waren zur Gutschrift ist NUR nach vorheriger Absprache und Genehmigung
durch uns möglich.

2. Die Rückgabe der Ware muss in neuwertigem Originalzustand, unbeschädigt und mit vollständigem
Zubehör sowie in Originalverpackung erfolgen. Andernfalls kann sie nicht gutgeschrieben
werden.

3. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt grundsätzlich 10% des Warenwerts, mindestens
jedoch EUR 10,00. Bei Ersatzbestellung eines gleichwertigen Artikels reduziert sich diese Gebühr
auf 5% bzw. EUR 5,00.

4. Die Berechnung höherer Wiedereinlagerungsgebühren aufgrund besonderer Umstände des
Falles bzw. des Zustands der zurückgesandten Ware sowie die nachträgliche Ablehnung der
Rücknahme nach Prüfung durch uns behalten wir uns jedoch ausdrücklich vor.

5. Artikel, die keine Katalogartikel sind (z.B. Sonderbeschaffungen, Sondermengen und/oder
Sonderanfertigungen) können NICHT zurückgegeben werden.

6. Ware, deren Auslieferung länger als 6 Monate zurückliegt, kann NICHT zur Gutschrift zurückgegeben
werden.

7. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen und gehen mit dem Vermerk „Annahme
verweigert“ an den Absender zurück.


IV. Zahlung, Zahlungsverzug


1. Die Zahlung ist gemäß den Zahlungsbedingungen zu leisten.
2. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz
zu entrichten. Zahlungsverzug berechtigt uns zum Rücktritt ohne Fristsetzung. Bei
Zahlungsverzug mit einer Rechnung werden unsere sämtlichen Forderungen aus Geschäftsverbindungen
mit dem Käufer sofort zahlungsfällig.
V. Bestellung auf Abruf
1. Bestellungen, die von uns auf Abruf bestätigt werden, müssen – sofern nichts Besonderes
vereinbart ist – spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestelldatum abgenommen werden.


VI. Eigentumsvorbehalt


1. Die Ware bleibt, ausgenommen der Fall der Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang, unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller
unserer bei Warenlieferung bereits entstandenen Forderungen. Die Forderung des Bestellers
aus dem Weiterverkauf unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nebst sämtlicher
hieraus resultierender Nebenforderungen werden bereits jetzt an uns zur Sicherheit abgetreten.
Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er
seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben
wir Eigentum an der neuen Sache. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung
der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir das Miteigentum entsprechend
dem Warenteil.

2. Der Besteller ist verpflichtet, bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt die Kaufpreisforderung
gegen den Dritten in einem jederzeit nachprüfbaren Verzeichnis niederzulegen, damit
die Forderung als uns zustehend erkennbar ist.

3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn unsere Forderungen aus der
gelieferten Vorbehaltsware jeweils in ein Kontokorrent eingestellt und der Schlußsaldo gezogen
und anerkannt wird.

4. Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware seinerseits unter Eigentumsvorbehalt
weiterzuverkaufen.

5. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen
sowie Factoring sind unzulässig.

6. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen
auszuhändigen. Wir können den Schuldnern die Abtretung anzeigen.

7. Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der gelieferten Ware durch Dritte muss
uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten
trägt der Kunde.

8. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Falle unbefriedigender Auskunft
über Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers oder, wenn Zwangsvollstreckungen
oder Wechselprozesse gegen ihn vorkommen, sind wir befugt, die gelieferte Ware
zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme
und der Verwertung der Ware trägt der Besteller.

9. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten
und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

AGB VII-XIII

VII. Mängelrüge

 

1. Erkennbare offensichtliche Mängel können nur unverzüglich schriftlich gerügt werden, spätestens
jedoch innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung.

2. Bei begründeter Mängelrüge dürfen Zahlungen nur in angemessenem Verhältnis zum aufgetretenen
Mangel zurückbehalten werden.


VIII. Gewährleistung und Haftung

 
Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt:

1. Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen,
die innerhalb von 12 Monaten vom Tag des Versandes an gerechnet, infolge eines vor
dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart,
schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar geworden sind oder deren
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung der Mängel muss uns unverzüglich
schriftlich gemeldet werden. Eine Verletzung dieser Rügepflicht enthebt uns von jeder
Gewährleistung. Nachbesserungsversuche sind mehrmals zulässig und dürfen nur durch uns
vorgenommen werden. Der Kunde hat uns hierzu die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

2. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, haften wir nicht für die daraus
entstehenden Folgen. Werden vom Kunden oder Dritten ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen,
Beschädigungen oder Änderungen vorgenommen, die mit dem geltend gemachten
Mangel in Verbindung stehen, entfällt unsere Gewährleistungspflicht.

3. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller
oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße
Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische
Einflüsse.

4. Wir sind im Falle unserer Verpflichtung, neu hergestellte Sachen nachzubessern, nur verpflichtet,
die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich werdenden Aufwendungen des
Bestellers, insbesondere Transport-, Wege- und eventuelle Arbeits- und Materialkosten zu
erstatten, nicht aber darüber hinausgehende Schäden, soweit uns nicht grobes Verschulden
trifft.

5. Für Mängel des vom Besteller angelieferten Materials haften wir nicht. Bei Fertigung nach
Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgemäße Ausführung.

6. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

7. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die
nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten.

IX. Haftung für Nebenpflichten, sonstige Haftung

1. Die in unseren allgemeinen Verkaufsunterlagen, in Vorschlägen, Projektierungen usw. enthaltenen
anwendungstechnischen Angaben befreien den Kunden nicht von seiner Verpflichtung,
sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten
Zweck zu überzeugen. Haftungsansprüche aus schuldhafter Verletzung der uns
obliegenden Nebenpflichten sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten vorliegt. Gegebenenfalls
beschränkt sich diese auf höchstens 5 % vom Wert der betreffenden Lieferung bzw.
Leistung.

X. Recht des Lieferers auf Rücktritt

1. Ist die Durchführung eines Auftrages, der aufgrund eines Entwurfes oder einer Zeichnung
des Bestellers ausgeführt werden soll, wegen fehlenden technischen oder technologischen
Vorraussetzungen, unmöglich (z.B. Konstruktionsmangel), so steht uns das Recht zu, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen
eines solchen Rücktritts bestehen nicht.


XI. Schutzrechte

1. Für alle in unseren Unterlagen enthaltenen oder in unseren Angeboten beigefügten Abbildungen,
Skizzen, Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Jegliche
Verwendung, Zugänglichmachung, Nachahmung oder Vervielfältigung ist ohne unsere ausdrückliche
Genehmigung verboten.

2. Der Besteller übernimmt für die von ihm beizubringenden Unterlagen, Pläne, Muster oder
dgl. die alleinige Verantwortung. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte
Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter, nicht eingreifen. Wir sind dem Besteller
gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten, die aufgrund
der vom Besteller vorgelegten Ausführungszeichnungen erstellt worden sind, irgendwelche
Schutzrechte Dritter verletzt werden, es sei denn, es trifft uns bzw. einen leitenden Angestellten
Vorsatz oder grobes Verschulden. Sollten wir von Dritten in Anspruch genommen werden, so
hat uns der Besteller freizustellen und uns schadlos zu halten.

3. Betriebsmittel, die zur Herstellung der Vertragsgegenstände angefertigt werden, bleiben
unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert, auch wenn sie ganz oder teilweise
berechnet werden.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht des Landes in welchem der
Verkäufer seinen Sitz hat.

XIII. Sonstiges

1. Dem Besteller erklären wir ausdrücklich unsere Bereitschaft, mit uns inhaltlich andere Vertragsbedingungen
auszuhandeln als wir sie in den vorstehenden AGB festgelegt
haben. Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte berührt den Bestand des übrigen Vertrages
nicht. Ist eine Regelung unwirksam, so gilt das gesetzlich Zulässige.

2. Wir speichern Daten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung mittels elektronischer
Datenverarbeitung.


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